Zweck des Konzepts

Voraussetzungen für die Förderung

• Mitgliedschaft im Gönnerverein.

Schriftlicher Antrag

• Der Antrag auf Förderung muss schriftlich erfolgen.
 

• Über den Antrag wird an der GV entschieden.


Der Antrag sollte alle relevanten Informationen enthalten: 

  • Zweck und Ziel des Projekts oder der Aktivität
  • Genaue Beschreibung der geplanten Massnahme
  • Finanzierungsplan und gewünschte Höhe der         Unterstützung
  • Zeitplan der Umsetzung
  • Erwartete Wirkung auf die Fasnachtsgemeinschaft


Antragsverfahre

  • Einreichung des Antrags
  • Der Antrag muss spätestens bis am 13. Juni 2025  eingereicht werden.
  • Anträge sind per E-Mail oder Antragsformular einzureichen.


Transparenz und Nachweis


  • Nach Genehmigung des Antrags wird die Fördersumme überwiesen. Der Verein verpflichtet sich, die Mittel ausschliesslich für das beantragte Projekt zu verwenden.


  • Nach Abschluss des Projekts ist ein Bericht mit einer finanziellen Abrechnung sowie ggf. Fotodok Vorteile für den Gönnerverein.


  • Förderung und Stärkung der regionalen Fasnachtskultur.


  • Ausbau der Verbindung zu Fasnachtsvereinen und -akteuren.


  •  Steigerung der Attraktivität des Vereins durch gelebte Unterstützung von Mitgliedern


Abschluss

Dieses Sponsoring-Konzept schafft einen transparenten und klar strukturierten Rahmen, der sowohl den Fasnachtsvereinen als auch den Mitgliedern des Gönnervereins zugutekommt. Durch die gezielte Unterstützung sichern wir den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Fasnacht als wertvolles Kulturgut.

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Bei Rückfragen oder weiteren Informationen wende  dich per E-Mail: [email protected]

FASNACHT GILDE TRIENGEN